Die wesentlichsten Neuerungen im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und vor dem Verwaltungsgerichtshof nach dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013 (SPRW 2013, V&V A, 1 – 16)

Ausschnitt aus Die wesentlichsten Neuerungen im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und vor dem Verwaltungsgerichtshof nach dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013 (SPRW 2013, V&V A, 1 – 16)

Zuständigkeit (sachlich, örtlich, funktionell); Schriftlichkeitserfordernis; Einbringungsstelle; Beschwerdepunkte; Revisionspunkte; Mängelbehebung; “Sache” des Beschwerdeverfahrens; Verbesserungsauftrag; Beschwerdefrist; aufschiebende Wirkung; Rechtzeitigkeit; Beschwerdevorentscheidung: Ermessen oder Pflicht?; Rechtmäßigkeitskontrolle – “Führen” der Verwaltung; Unverzüglichkeit der Vorlage bzw Entscheidung; Amtswegigkeit – Inquisitionsmaxime; kontradiktorisches Verfahren; Prüfungsumfang; Prüfungsmaßstab; anzuwendendes Recht – maßgebliche Rechtslage; Teilaufhebung; Komplementarität; Widerspruchsrecht; öffentliche Verhandlung (Entfall, Antrag, Verzicht); Sachentscheidung (kassatorische – reformatorische Entscheidung); Ermessen – Verhältnismäßigkeit; Raschheit und Kostenersparnis; Zurückverweisung; Tierschutz – TSchG – Querschnittsmaterie; ordentliche Revision, außerordentliche Revision, Amtsrevision; Administrativbeschwerde; Verwaltungsstrafbeschwerde; Maßnahmenbeschwerde; Säumnisbeschwerde; Sonderbeschwerde; Schubhaftbeschwerde; Polizeibeschwerde; Richtlinienbeschwerde

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