Erstreckt sich die Entscheidung der Behörde, ob die beantragte Apothekenkonzession erteilt wird oder nicht, über mehrere Jahre, so ist ein aus dieser Verzögerung entstandener Schaden in der Regel mittels Amtshaftungsklage geltend zu machen
Erstreckt sich die Entscheidung der Behörde, ob die beantragte Apothekenkonzession erteilt wird oder nicht, über mehrere Jahre, so ist ein aus dieser Verzögerung entstandener Schaden in der Regel mittels Amtshaftungsklage geltend zu machen