Überlange Apothekenverfahren: Geldentschädigungsklage nicht gem Art 137 B-VG, sondern mittels Amtshaftung!(?) – Apothekerkammer-Gutachten nicht zwingend geboten – Anmerkungen zum (zumindest vorerst) wegweisenden Beschluss des VfGH v 27.2.2024, A 2/2022 (Spektrum des Wirtschaftsrechts 2024, S. 39 - 41)

Ausschnitt aus Überlange Apothekenverfahren: Geldentschädigungsklage nicht gem Art 137 B-VG, sondern mittels Amtshaftung!(?) – Apothekerkammer-Gutachten nicht zwingend geboten – Anmerkungen zum (zumindest vorerst) wegweisenden Beschluss des VfGH v 27.2.2024, A 2/2022 (Spektrum des Wirtschaftsrechts 2024, S. 39 - 41)

Erstreckt sich die Entscheidung der Behörde, ob die beantragte Apothekenkonzession erteilt wird oder nicht, über mehrere Jahre, so ist ein aus dieser Verzögerung entstandener Schaden in der Regel mittels Amtshaftungsklage geltend zu machen

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