Vorrang des Unionsrechts; keine Bindung an Rechtsmeinung nationaler Höchstgerichte - entsprechende Klarstellung in § 87 VfGG und § 63 VwGG gebunden
Vorrang des Unionsrechts; keine Bindung an Rechtsmeinung nationaler Höchstgerichte - entsprechende Klarstellung in § 87 VfGG und § 63 VwGG gebunden