EuGH vom 15.1.2026, C-77/24 (Wunner/Österreich): Zur Bestimmung der Anwendung des Rechts jenes Staates, "in dem der Schaden eintritt", i.S.d. Art. 4 Abs. 1 der VO 864/2007/EG (sog. Rom-II-VO) kommt es bei Online-Glücksspielen i.d.R. auf den Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt) des Spielers an (SPWR 2026, 35 – 42)

Ausschnitt aus EuGH vom 15.1.2026, C-77/24 (Wunner/Österreich): Zur Bestimmung der Anwendung des Rechts jenes Staates, "in dem der Schaden eintritt", i.S.d. Art. 4 Abs. 1 der VO 864/2007/EG (sog. Rom-II-VO) kommt es bei Online-Glücksspielen i.d.R. auf den Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt) des Spielers an (SPWR 2026, 35 – 42)

Vermögensschaden; Internet-Dienstleistungen (Glücksspiel); Ort des Schadenseintrittes: lex fori (Unternehmenssitz) oder Wohnsitz des Leistungsempfängers; Ort der Dienstleistung; Kohärenz

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