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Einschreitepflicht der Behörde bei Verletzung des Grundrechts auf körperliche Integrität durch Dritte (ÖJZ 1984, 589 ff)

Ausschnitt aus Einschreitepflicht der Behörde bei Verletzung des Grundrechts auf körperliche Integrität durch Dritte (ÖJZ 1984, 589 ff)

Grundrecht auf Leben und körperliche Integrität; Schrankenverletzung; behördliche Handlungspflichten; Untätigkeit

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