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Nachträgliche Auflagen gemäß § 79a GewO - ein neues Instrument wirksamen Umweltschutzes? (ZfV 1984, 105 ff)

Ausschnitt aus Nachträgliche Auflagen gemäß § 79a GewO - ein neues Instrument wirksamen Umweltschutzes? (ZfV 1984, 105 ff)

Abgrenzungsfragen zwischen § 79 GewO und § 79a GewO; Interdependenz zwischen § 79a GewO und § 82 GewO; verfahrensrechtliche Fragen; Stellung des Bundesministers

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